Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB IX
Hinweise für Roetgen
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
Mit dem Bildungspaket eröffnet die Bundesregierung seit 1. Januar rund 2,5 Millionen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Geringverdienerfamilien neue Chancen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Schüler*innen einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bzw. Kindergartenkindern so genannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gewährt. Neben Schulmaterial und Mittagsverpflegung gehört hierzu u. a. auch die Teilnahme an Schulausflügen, Kursen der Musikschulen oder der Sportvereine.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
- Empfänger von SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Empfänger von SGB XII-Leistungen (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Wohngeldempfänger (mit Wohngeldbescheid)
- Empfänger von Kinderzuschlag (nach dem Bundeskindergeldgesetz)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Was ist zu tun, wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten?
Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen. Lediglich der persönliche Schulbedarf muss bei laufendem Bezug von SGB II- oder SGB XII-Leistungen nicht gesondert beantragt werden.
Empfänger von SGB XII-Leistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen die Leistungen beim Sozialamt; Bezieher von SGB II-Leistungen wenden sich an das Jobcenter der StädteRegion Aachen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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