Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB IX

    Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB IX

    Hinweise für Roetgen

    Beschreibung

    Hinweise für Roetgen

    Mit dem Bildungspaket eröffnet die Bundesregierung seit 1. Januar rund 2,5 Millionen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Geringverdienerfamilien neue Chancen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Schüler*innen einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bzw. Kindergartenkindern so genannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gewährt. Neben Schulmaterial und Mittagsverpflegung gehört hierzu u. a. auch die Teilnahme an Schulausflügen, Kursen der Musikschulen oder der Sportvereine.

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SG 3.40 - Schule, Generationen und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 3.40 - OGS / SG 3.50 - Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Roetgen

    Formulare

    Hinweise für Roetgen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Roetgen

    Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

    • Empfänger von SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
    • Empfänger von SGB XII-Leistungen (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
    • Wohngeldempfänger (mit Wohngeldbescheid)
    • Empfänger von Kinderzuschlag (nach dem Bundeskindergeldgesetz)

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Roetgen

    Was ist zu tun, wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten?

    Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen. Lediglich der persönliche Schulbedarf muss bei laufendem Bezug von SGB II- oder SGB XII-Leistungen nicht gesondert beantragt werden. 

    Empfänger von  SGB XII-Leistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen die Leistungen beim Sozialamt; Bezieher von SGB II-Leistungen wenden sich an das Jobcenter der StädteRegion Aachen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Roetgen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Roetgen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Roetgen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de