Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB IX

    Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Unter bestimmten Voraussetzungen haben Personen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, wenn sie nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

    Die Eingliederungshilfe hat das Ziel eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderungen möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern.

    Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen zur Verhütung, Beseitigung oder Milderung der Behinderung (z.B. Leistungen für bestimmte Therapien, Hilfsmittel) und Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.

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    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Eingliederungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: eingliederungshilfe@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Der Antrag kann online gestellt werden. 

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de