Errichtung und Betrieb von Anlagen

    Errichtung und Betrieb von Anlagen

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Errichtung und Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfälle.

    Bestimmte Industrie- und Abfallbehandlungsanlagen sowie Anlagen zur Intensivtierhaltung benötigen für die Errichtung und den Betrieb eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren findet mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Verfahrensart G) und abhängig von der Anlagengröße mit einer Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder einer im Genehmigungsverfahren eingeschlossenen Umweltverträglichkeitsprüfung statt. ,

    Daneben gibt es für Anlagen mit kleineren Leistungen bzw. Tierzahlen das vereinfachte Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage ohne Öffentlichkeitsbeteiligung (Verfahrensart V siehe Leistung vereinfachtes Verfahren nach BImSchG).

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren haben eine Konzentrationswirkung so dass , , andere erforderliche anlagenbezogene Zulassungen (z.B. eine Baugenehmigung für das Produktionsgebäude für die Stallanlage oder für eine Lagerfläche Eignungsfeststellungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Genehmigungen für betriebliche Abwasserbehandlungsanlagen und zur Einleitung von Abwässern in den öffentlichen Kanal eine Erlaubnis für eine Dampfkesselanlage) in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingeschlossen werden und nicht separat bei den zuständigen Behörden beantragt werden müssen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b2606e62a37d37b922f2d3ccc5caeba

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde (UIB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 202

    47799 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2498

    E-Mail: immissionsschutz@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 52 Dez. 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof bzw. Cecilienallee 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2998

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Formulare für ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Formular F1 bis Formular F8.1 F8.5) und Erläuterungen zu den Formularen für ein Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG unter  ,

    http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/umweltschutz/immissionsschutz/index.jsp

     ,

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist eine gebundene Entscheidung nach § 6 Abs. 1 BImSchG. Werden sämtliche Anforderungen an immissionsschutzrechtliche Anlagen erfüllt und stehen andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes dem Vorhaben nicht entgegen ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu erteilen (keine Ermessensentscheidung).

     ,

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    § 4 BImSchG: Genehmigungsbedürftigkeit bestimmter Anlagen

    § 6 BImSchG: Genehmigungsvoraussetzungen

    4. BImSchV: Auflistung der genehmigungsbedürftigen Anlagen und der Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie

    § 10 BImSchG / 9. BImSchV: Regelungen zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens einschl. der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zum Umfang der Genehmigungsantragsunterlagen

    § 13 BImSchG: Konzentrationswirkung für andere anlagenbezogene Zulassungsverfahren

    UVPG: , Regelungen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG und Auflistung der UVP-pflichtigen Anlagen

    12. BImSchV: Regelungen für Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung und Auflistung der Mengenschwellen für gefährliche Stoffe und Stoffgemische

    weitere , Verordnungen zum BImSchG (1. BImSchV 13. BImSchV 17. BImSchV 31. BImSchV 42. BImSchV) ,

     ,

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Nach Eingang eines Genehmigungsantrags wird die Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörde durchgeführt, bei unvollständigen Genehmigungsantragsunterlagen erfolgt durch die Genehmigungsbehörde eine Nachforderung unter Fristsetzung. Weiterhin wird auch geprüft ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG). Ist durch das Überschreiten von Schwellenwerten nach dem UVPG oder als Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen wird vor Beginn des Genehmigungsverfahrens zusätzlich ein Scoping-Termin mit dem Antragsteller und den Fachbehörden über Inhalt und Umfang des UVP-Berichtes durchgeführt.

    Sind die Genehmigungsantragsunterlagen vollständig erfolgt eine Beteiligung der Fachbehörden und eine öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsantrags im Amtsblatt für den jeweiligen Regierungsbezirk und in den örtlichen Tageszeitungen oder im Internet. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erfolgt eine Kurzinformation der Bürgerin/des Bürgers zum Vorhaben über Ort und Zeitraum der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen und den Zeitraum zur Erhebung von Einwendungen sowie über Ort und Zeitpunkt zur Erörterung fristgerecht erhobener Einwendungen (Erörterungstermin).

    Aus der Beteiligung der Fachbehörden können sich weitere Nachforderungen zu den Antragsunterlagen ergeben. Bei Betriebsbereichen der oberen Klasse nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) die zusätzlich einen vorhabenbezogenen Teilsicherheitsbericht nach Störfall-Verordnung benötigen (§ 4b der 9. BImSchV) wird durch die Genehmigungsbehörde ein Gutachtenauftrag an das LANUV NRW zur Prüfung dieses Teilsicherheitsberichts erteilt. Nach dem Erörterungstermin erfolgen eine Niederschrift zum Termin sowie  ,eine Prüfung ob aufgrund der Erörterung von Einwendungen weitere Untersuchungen bzw. eine Ergänzung von Fachgutachten erfolgen müssen.

    Liegen alle Stellungnahmen der Fachbehörden sowie das Gutachten des LANUV NRW vor ist über den Genehmigungsantrag zu entscheiden. Wird eine Genehmigung erteilt wird der Bescheid unter konkretisierenden Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) zur Bauausführung zur Anlagenausführung nach dem Stand der Technik und zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen (u.a. hinsichtlich Luft- Lärm- und Geruchsemissionen) und zur Betriebsüberwachung (Messverpflichtungen) und mit einer ausführlichen Begründung (auch hinsichtlich der erhobenen Einwendungen) erlassen.

    Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheides sowie die Rechtsbehelfsbelehrung werden anschließend öffentlich bekannt gemacht (Amtsblatt Tageszeitungen oder Internet) und der Genehmigungsbescheid einschließlich aller Antragsunterlagen zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.  ,

    Bei Genehmigungsverfahren mit erforderlicher Umweltverträglichkeitsprüfung gibt es zusätzliche Verfahrensanforderungen (zusätzlich Vorlage eines UVP-Berichtes zu den Antragsunterlagen Einstellung des UVP-Berichtes in das Zentrale UVP-Portal NRW Erstellung einer zusammenfassenden Darstellung zum UVP-Bericht durch die Genehmigungsbehörde).

    Das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG wird im Amtsblatt für den jeweiligen Regierungsbezirk bekanntgegeben, bei Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt , die Bekanntgabe nach dem UVPG in vielen Fällen gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung.

    Bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie wird der vollständige Genehmigungsbescheid nach Abschluss des Verfahrens zusätzlich im Internet eingestellt (Homepage der Genehmigungsbehörde).

     ,

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Die für die einzelnen Verfahren festgelegte Frist beginnt erst, nachdem alle erforderlichen Unterlagen, inklusive der von der Behörde nachgeforderten Unterlagen eingetroffen sind und auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft wurden. Dieser Zeitpunkt wird der Antragstellerin zumeist schriftlich bestätigt.

    In einem Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung können mit Beginn der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen bis einschl. zwei Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung schriftliche Einwendungen erhoben werden. Bei Anlagen die zusätzlich unter die Industrieemissions-Richtlinie fallen gibt es eine verlängerte Einwendungsfrist bis einschl. innerhalb von einem Monat nach Ende der öffentlichen Auslegung (§ 10 Abs. 3 BImSchG). Die genauen Fristen sowie Ort und Zeitpunkt des Erörterungstermins zu fristgerecht , erhobenen Einwendungen werden in der öffentlichen Bekanntmachung angegeben.

     ,

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 7 Monate (Neugenehmigung - Förmliches Genehmigungsverfahren)
    • 3 Monate (Neugenehmigung - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren)
    • 6 Monate (Änderungsgenehmigung - Förmliches Genehmigungsverfahren)
    • 3 Monate (Änderungsgenehmigung - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren)

    Die gesetzliche Frist für ein immissionsschutzrechtliches Neugenehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitbeteiligung beträgt 7 Monate (G-Verfahren), für ein Neugenehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung 3 Monate (V-Verfahren) nach Eingang des Antrags und Vollständigkeit der Antragsunterlagen, § 10 Abs. 6a BImSchG.

     ,

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Prüfung auf Antrag zur Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist nach der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Für Antragsteller eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrages wird ein Abstimmungsgespräch mit der Genehmigungsbehörde zum Antragsumfang und den erforderlichen Fachgutachten empfohlen.

     ,

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Benötigte Unterlagen

    Hierzu gehören u.a.:

    und Angaben zu:

    • Emissionen
    • Messung von Emissionen und Immissionen sowie Angaben zur Minderung der Emissionen
    • Anlagensicherheit
    • Arbeitsschutz
    • Betriebseinstellung
    • Abfällen
    • Abwasser
    • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
    • Landschafts-, Natur- und Bodenschutz
    • Umweltverträglichkeit

    Es kann notwendig sein, Unterlagen zu ergänzen oder weitere Unterlagen beizubringen.

    Daher ist es sinnvoll, dass möglichst frühzeitig Art und Umfang der Antragsunterlagen vorab mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt werden.

    Hinweise

    Nach der Erteilung einer Genehmigung

    Der Betreiber einer nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage hat keine Garantie diese auf Ewigkeiten ohne neue Anforderungen an die immissionsschutzrechtliche Sicherheit betreiben zu können. 

    Nach § 17 Abs. 1 BImSchG können nach der Genehmigung noch weitere Anordnungen erfolgen, um die Betreiberpflichten nach § 5 BImSchG einzufordern. Der Betreiber einer solchen Anlage hat sogenannten Grund- und Vorsorgepflichten die zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen, Belästigungen und sonstigen Gefahren dienen nachzukommen, sowie die Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik zu betreiben. 

    Im Laufe der Jahre sind somit ältere Anlagen ggf. nachzurüsten.

    Umweltportal NRW:

    Übersicht über die laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren in NRW

    (https://www.umweltportal.nrw.de/genehmigungsverfahren)

     ,

    Zentrales UVP-Portal NRW:

    Übersicht über die Verfahren in , NRW bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird

    https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-ressourcenschutz/planungsrecht/umweltvertraeglichkeitspruefung/

     ,

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de