Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Händler, Werkstätten oder Hersteller im Kfz-Gewerbe können für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten unter bestimmten Voraussetzungen rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung erhalten.

    Rote Kennzeichen sind schriftlich formlos oder mit beigefügtem Antrag bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu beantragen.

    Die befristete Zuteilung der roten Kennzeichen erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen und Unterlagen sowie einem vereinbarten persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller.
    Die Verlängerung kann von einer beauftragten Person beantragt werden.

    Die Zuteilung erfolgt in der Regel bei

    1. Erstzuteilung 2 Jahre,
    2. Verlängerung 4 Jahre.

    Der Kennzeicheninhaber ist für die Überwachung der Gültigkeit des Kennzeichens, der rechtzeitigen Abmeldung und der Rückgabe der Kennzeichenschilder zuständig.
    Der Kennzeicheninhaber kann eine andere Person beauftragen (verantwortliche Person), die Unterlagen für die roten Händlerkennzeichen zu führen. Ein entsprechender Eintrag erfolgt auf Antrag in der Zulassungsbehörde.
    Zusätzlich gibt es zur Zeit als besonderen Service von der Zulassungsstelle einen kurzen Hinweis vor Ablauf der Gültigkeit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e13316076edf44a6334f222e00ef5126

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.1: Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Antrag
    2. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    3. Kopie des Handelsregisterauszuges oder der Gewerbeanmeldung
    4. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code) für rote Kennzeichen (beginnend mit 06)
    5. Führungszeugnis - beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen, Belegart "O" - nicht älter als 3 Monate -
    6. Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    7. Führungszeugnis der beauftragten verantwortlichen Personen

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
    • einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und
    • einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.

    Zusätzliche Voraussetzungen sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Antragstellung vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.

    Tipp:  Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    180 € Erstzuteilung

    50 € Verlängerung

    Zusätzlich Kosten für Kennzeichenschilder und Fahrtennachweisbuch

     

    Rechtsgrundlage

    § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de