Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Ein sog. rotes Händler-Dauerkennzeichen darf für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten genutzt werden, wenn ein Fahrzeug nicht zugelassen ist. Sie können das Kennzeichen wiederholt verwenden, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen. Andere Fahrten sind nicht zulässig.
Ihre Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Sie sind Kfz-Händler, Hersteller oder Inhaber einer Kfz-Werkstätte.
Vorschriften
- Die Fahrzeuge brauchen keine Betriebserlaubnis, sie müssen aber betriebs- und verkehrssicher sein.
- Die roten Kennzeichen dürfen nur zu den betrieblichen Zwecken Ihres Unternehmens verwendet werden. Sie dürfen sie deshalb nicht an Dritte verleihen.
- Keine Fahrten zum Anregen der Kauflust.
Anmerkung
Evtl. Rückstände an Kfz-Steuer oder sonstigen Gebühren müssen vorher beglichen werden.
Zuteilung
- Sie erhalten die Kennzeichen, ein rotes Fahrzeugscheinheft und ein Fahrtenbuch.
- Die Kennzeichen werden befristet und widerruflich zugeteilt. Sie dürfen sie wiederholt verwenden, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen.
- Im Fahrzeugscheinheft tragen Sie jedes verwendete Fahrzeug ein. Sie müssen es bei jeder Fahrt mitführen.
- Im Fahrtenbuch dokumentieren Sie jede einzelne Fahrt.
Befristung und Widerruf
- Die Zuteilung erfolgt zunächst befristet für 1 Jahr.
- Sie können die Frist verlängern. Einzelheiten können Sie direkt bei der Zulassungsstelle erfragen.
- Die Zuteilung kann widerrufen werden, …
wenn sich eine Unzuverlässigkeit des Halters herausstellt,
wenn die Berechtigung entfällt (Gewerbeabmeldung) oder
wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht. - Nach Ablauf der Frist oder bei einem Widerruf geben Sie die Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft an die Zulassungsstelle zurück. Das Fahrtenbuch müssen Sie noch ein Jahr lang aufbewahren.
Folgende Fahrten dürfen mit roten Dauerkennzeichen durchgeführt werden:
- Probefahrten
Fahrten, um die Gebrauchsfähigkeit eines Fahrzeuges festzustellen oder nachzuweisen Hinweis: Wenn Sie regelmäßig dasselbe Fahrzeug bewegen, sind das keine Probefahrten. - Prüfungsfahrten
Fahrten zu einer Prüfstelle. Dort überprüft ein amtlich anerkannter Prüfer oder Sachverständiger das Fahrzeug. - Überführungsfahrten
Überführen eines Fahrzeuges an einen anderen Ort
Bei Verlust des Fahrzeugscheinhefts brauchen Sie …
- Personalausweis
- Verlusterklärung für Fahrzeugscheinheft
- Fahrtenbuch
Terminanfrage an RoteDauerkennzeichen@obk.de
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
- Personalausweis
- Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis, Belegart O - beim Einwohnermeldeamt zu beantragen
- Schriftlicher Antrag für rote Kennzeichen,
- Schriftliche Begründung Ihres Bedarfs
- Nachweis über geeignete Stellplätze, z.B. durch Mietvertrag
- eVB-Nummer für rote Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat
- Vollmacht bei Antrag durch Dritte
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Sie müssen
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
- einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und
- einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Antragstellung vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.
Fristen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Gebühren nach Verwaltungsaufwand
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen weitere Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
- Elektronische Versicherungsbestätigung - eVB-Code
- Firmen, Vereine, Genossenschaften, Freiberufler
- Personalausweis
- SEPA-Lastschriftmandat
- Vollmacht bei Zulassung durch Dritte
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3648 und 88-3651
E-Mail: rotedauerkennzeichen@obk.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis