Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes VersicherungszeichenOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Sie sind selbständiger Händler, Handwerker oder Hersteller im KFZ - Gewerbe.

    Für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten benötigen Sie ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dc4790cbdad50683a34d1d1d8079d6bf

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • formloser schriftlicher Antrag (mit Begründung, wofür das Kennzeichen genutzt werden soll)
    • Führungszeugnis (beantragen Sie beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
    • Gewerbeanmeldung
    • Handelsregisterauszug (falls Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
    • SEPA-Lastschriftmandat

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Sie müssen

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
    • einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und
    • einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.

    Zusätzliche Voraussetzungen sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Antragstellung vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.

    Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    222,90 €

    Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de