Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes VersicherungszeichenOnline erledigen

    Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Rote Dauerkennzeichen ("VIE-06...") nach § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen

    • Kraftfahrzeugherstellern
    • Kraftfahrzeugteileherstellern
    • Kraftfahrzeugwerkstätten sowie
    • Kraftfahrzeughändlern

    befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.

    Der Halter erhält ein besonderes Fahrzeugscheinheft und muss für jedes Fahrzeug eine gesonderte Seite im Fahrzeugscheinheft ausfüllen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

    Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch zu führen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_801dcecf330e9342ab2484adb4c83a93

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/4 Fahrzeugzulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass von den Gewerbetreibenden
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
    • aktuelle Gewerbeanmeldung
    • bei juristischen Personen: zusätzlich
      • Handelsregisterauszug
      • Personalausweise aller Mitglieder der Geschäftsführung beziehungsweise der Personen mit Prokura
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
    • aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit, z.B.:
      • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
    • wenn kein Antragsformular vorgesehen ist: zusätzlich schriftliche Erläuterungen zum Bedarf

    Hinweis:  Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern.

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • formloser Antrag auf Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens
    • Führungszeugnis der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers
    • Personalausweis oder Reisepass der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers
    • Kopie der Gewerbeanmeldung / Handelsregister
    • Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Unbedenklichkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.

    Tipp:  Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    2 bis 4 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Gebühren nach Verwaltungsaufwand

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Hinweis:  Für die Kennzeichenschilder fallen weitere Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de