Betrieb von Fahrzeugteilen
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Für zulassungsfreie Fahrzeuge (z.B. Kleinkraftrad, Mofa, Moped, Leichtkraftrad, Anhänger für Arbeitsmaschinen, Anhänger für Sportzwecke, motorisierter Krankenfahrstuhl, Sportanhänger, Pferdeanhänger, Bootsanhänger) wird durch den Hersteller ein COC oder durch eine Überwachungsorganisation ein Gutachten nach § 21 StVZO ausgestellt. Mit diesen Unterlagen erstellt die Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten einer Prüforganisation nach § 21 StVZO oder COC des Herstellers
Formulare
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Voraussetzungen
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Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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