Auskunft aus dem Flächennutzungsplan erhalten
Beschreibung
Hinweise für Lage
Der Flächennutzungsplan stellt die erste Stufe im zweistufigen System der Bauleitplanung dar. Er gibt in groben Zügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Bodennutzung der Gemeinde für sämtliche Grundstücke im Gemeindegebiet vor und setzt damit den Rahmen für den in der zweiten Planungsstufe aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungsplan mit seinen rechtsverbindlichen Festsetzungen. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans und seiner Änderung sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Der Flächennutzungsplan sowie seine Änderung unterliegen daher der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Für die Stadt Lage ist dies die Bezirksregierung Detmold. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Die Inhalte des Flächennutzungsplans richten sich nach den Bestimmungen des § 5 BauGB.
Hier sind die Hauptinhalte des Flächennutzungsplans geregelt, wie z. B.:
- Bauflächen und Baugebiete und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung
- überörtliche Verkehrsflächen
- Flächen für Ver- und Entsorgung
- Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wald
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Der Flächennutzungsplan besteht in der Regel aus einer Planzeichnung im Maßstab 1: 20.000 bis 1:10.000.
Jedem Flächennutzungsplan bzw. jeder FNP-Änderung ist eine Begründung (früher: Erläuterungsbericht) beizufügen, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt sind.
In einem Umweltbericht sind darüber hinaus die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lage
Verfahrensablauf
- Bürger stellt eine Frage
- Erhält Antwort der Kommune
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Lage