Flächennutzungsplan Auskunft

    Auskunft aus dem Flächennutzungsplan erhalten

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Für die Bebauung und/oder Nutzung eines Grundstücks benötigen Sie eine Genehmigung. Einschränkungen können sich unter anderem durch bestehende Gesetze des Planungsrechtes bzw. durch einen Bauleitplan ergeben. Die Stadt Heinsberg hat im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne entwickelt, deren Aufgabe es ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) umfasst das gesamte Stadtgebiet und gibt Hinweise auf die langfristig geplanten Nutzungsziele während die Regelungsinhalte der Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) bindend sind. Vor einer Bebauung oder Um-/Nutzung eines Grundstücks ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich über das bestehende Planungsrecht informieren.

    Die Auskunft kann formlos beantragt werden. In dem Antrag sollte, um Verwechslungen zu vermeiden, das Grundstück genau bezeichnet werden (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück).

    Darüber hinaus können Sie sich auf den Seiten der Stadtplanung in Heinsberg unter www.o-sp.de/heinsberg selbst informieren.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_77da2488c4e546f99a03dc10e04d029e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Stadtplanung-

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Stadtplanung-

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Bürger stellt eine Frage
    2. Erhält Antwort der Kommune

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofort oder wenige Tage

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de