Flächennutzungsplan Auskunft

    Auskunft aus dem Flächennutzungsplan erhalten

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Roetgen

    In der Bauberatung werden Auskunftsersuchende von  der Bauaufsicht der Städteregion Aachen zu öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften beraten.

    In erster Linie erfolgt eine Beratung zu

    • bauaufsichtlichen Antragsverfahren (Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Abgeschlossenheit, Antrag auf Grundstücksteilung etc.),
    • der Baugenehmigungspflichtigkeit baulicher Anlagen und Maßnahmen,
    • der Errichtung/Änderung beziehungsweise Nutzungsänderung baulicher Anlagen, wie beispielsweise von Gebäuden, Garagen etc.
    • zu Verfahrensschritten und Ansprechpartnern beteiligter Behörden sowie
    • zu Unterlagen/Bauvorlagen für Antragsverfahren.

    Eine Beratung ist wesentlich auf den Umfang der Angaben und Informationen der Auskunftsersuchenden angewiesen. Für ein Beratungsgespräch kann es daher sinnvoll sein, vorab telefonisch zu klären, welche Unterlagen mitzubringen sind.

    Im Einzelfall kann ein geplantes Bauvorhaben näher erörtert und konkretisiert werden, so dass die Auskunftsersuchenden Hinweise und Entscheidungshilfen für ein durchzuführendes Antragsverfahren erhalten.

    Eine Gewähr, dass die Beratung vollständig und umfassend ist, kann jedoch nicht gegeben werden.
    Eine umfassende und abschließende/rechtsverbindliche Entscheidung mit Bindungswirkung über ein Bauvorhaben kann nur in einem Bauvorbescheidsverfahren (§ 77 BauO NRW) oder einem Baugenehmigungsverfahren (§§ 60, 64 BauO NRW) getroffen werden.

    Auskünfte und Beratungen in privatrechtlichen Fragen wie z.B. zum Nachbarrecht werden nicht erteilt.

    Beschwerden z.B. von Nachbarn zu einer aktuellen Bebauung o.ä., werden nur schriftlich entgegengenommen.

    Die Gemeinde Roetgen ermöglicht die Bürgersprechstunde alle zwei Wochen (gerade Kalenderwochen), ebenfalls dienstags, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Termine können telefonisch (02471-1830 oder 02471-1895) oder per Mail vereinbart werden (sabine.frings@roetgen.de oder nicole.braun@roetgen.de).

    Bei Fragen steht Ihnen Frau Heinrichs gerne zur Verfügung:

    Frau Hiltrud Heinrichs

    techn. Sachbearbeiterin für das gesamte Gemeindegebiet Roetgen

    Adresse

    Bauaufsicht
    Zollernstraße 10
    52070 Aachen

    Zimmernummer: A 1007

    Tel.: +49 241 5198-6332
    Fax: +49 241 5198-80630
    E-Mail: hiltrud.heinrichs@staedteregion-aachen.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bca818419996027b85183667ded06473

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SG 6.61 - Planung, Bauberatung, Denkmal- und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

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    SG 6.61 - Planung, Bauberatung, Denkmal- und Klimaschutz

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    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

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    Technisch geändert am 03.01.2022

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    Fachbereich 6 - Bauverwaltung

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    Hausanschrift

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    SG 6.61 - Planung, Bauberatung, Denkmal- und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

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    Technisch geändert am 20.06.2023

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    Fachbereich 6 - Bauverwaltung

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    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

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    Technisch geändert am 03.01.2022

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    Deutsch

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    Fachbereich 6 - Bauverwaltung

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    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

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    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 6.61 - Planung, Bauberatung, Denkmal- und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Bürger stellt eine Frage
    2. Erhält Antwort der Kommune

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofort oder wenige Tage

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Roetgen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de