Öffentliche Auslegung von Plänen
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Bei jedem Planverfahren gibt es für jede Person die Möglichkeit der Beteiligung an diesem Verfahren. Dies gilt für die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines Bebauungsplanes und auch eine Fachplanung.
Ein Verfahrensschritt ist die Offenlage oder öffentliche Auslegung. Für die Dauer eines Monats werden die Pläne offengelegt. Dies bedeutet, dass jede interessierte Person sich während der Öffnungszeiten diese Unterlagen ansehen und Anregungen vortragen kann.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Bürger stellt eine Frage
- Erhält Antwort der Kommune
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021