Auskunft aus dem Flächennutzungsplan erhalten
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Allgemeine Informationen
Das Baugesetzbuch verpflichtet die Stadt Langenfeld den von ihr im Jahre 1969 beschlossenen, rechtsgültigen Flächennutzungsplan und die inzwischen erfolgten Änderungen und Ergänzungen für Jedermann während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereitzuhalten und auf Verlangen über den Inhalt Auskunft zu erteilen.
Gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr können Ausdrucke oder Teilausdrucke des Flächennutzungsplanes erworben werden.
Auf der Internetseite www.langenfeld.de/stadtplanung ist eine Verlinkung zu einem PDF-Dokument mit der Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans und seiner Änderungen aufgeführt.
Rechtliche Grundlagen:
Baugesetzbuch
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Bürger stellt eine Frage
- Erhält Antwort der Kommune
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021