Kurzzeitkennzeichen
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Über folgenden Link können in Wuppertal gemeldete Bürger einen online Antrag stellen,
Kurzzeitkennzeichen werden einem konkreten Fahrzeug zugeteilt und geben Ihnen die Möglichkeit, ein nicht zugelassenes Fahrzeug innerhalb Deutschlands von einem Ort zum anderen zu überführen und Probefahrten durchzuführen.
- Kurzzeitkennzeichen gelten ab dem Tag der Zuteilung für bis zu sechs Kalendertage
- Der Antrag kann bei der örtlich zuständigen oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde gestellt werden. Dieser ist anhand eines Kaufvertrages oder Rechnung glaubhaft zu machen.
- Hat das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung, so muss es ggfls. vorgeführt werden. Auch bei weiteren Unstimmigkeiten muss das Fahrzeug, nach Zuteilung der Kennzeichen, evtl. vorgeführt werden. Beachten Sie, dass das Fahrzeug sich in Wuppertal befinden muss.
- Nach Ablauf der Gültigkeit müssen die Kennzeichen nicht wieder abgegeben werden, sie können ganz einfach entsorgt werden.
Sollte für das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden können, sind folgende Fahrten möglich (dies gilt nur, wenn der Standort des Fahrzeuges in Wuppertal ist):
- Fahrten bis zu einer Prüfstelle in Wuppertal, sowie die Rückfahrt
- Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in eine nächstgelegene Werkstatt in Wuppertal oder in einem angrenzenden Bezirk dienen, sowie die Rückfahrt Hinweis: Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Achtung: Steht das Fahrzeug nicht in Wuppertal und ist TÜV-fällig, ist die Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges für die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens zuständig. Der Fahrzeughalter muss dafür nicht am Standort des Fahrzeuges gemeldet sein.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis, Reisepass (im Original) mit Meldebescheinigung (die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein und und muss nur bei Anschriften außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt werden) oder Aufenthaltstitel, bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
- Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (Sitz der Firma muss in Wuppertal sein)
- ggfs. Vollmacht (siehe "Links/Downloads") mit Ausweis des Bevollmächtigten
- Erklärung (siehe "Links/Downloads" - muss vom Antragsteller/Nutzer unterschrieben werden)
- ggfls. Empfangsbevollmächtigung (siehe "Links/Downloads") - können nur Privatpersonen mit Wohnsitz in Wuppertal sein
Ausweisdokument des Empfangsbevollmächtigten
der Antragsteller und der Empfangsbevollmächtigte müssen persönlich anwesend sein - Zulassungsbescheinigung Teil I (die Unterlagen müssen nicht im Original vorliegen. Bei Unstimmigkeiten kann allerdings die Vorlage der Originaldokumente erforderlich werden)
- Ausschließlich bei Neufahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II oder die COC Bescheinigung (die Unterlagen müssen nicht im Original vorliegen)
- ggfls. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (die Unterlagen müssen nicht im Original vorliegen. Bei Unstimmigkeiten kann allerdings die Vorlage der Originaldokumente erforderlich werden)
- Kaufvertrag wird benötigt, sofern das Fahrzeug nicht in Wuppertal zugelassen war und es zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss. Außerdem wird ein Kaufvertrag benötigt, wenn Sie ein Fahrzeug in Wuppertal kaufen, Sie aber nicht in Wuppertal gemeldet sind.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Fahrzeug - Zulassungsverordnung ( FZV )
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO )
- Straßenverkehrsgesetz ( StVG )
- Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO )
- Pflichtversicherungsgesetz ( PflVG )
- Kraftfahrzeugsteuergesetz ( KraftStG )
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 13,10 € Verwaltungsgebühren
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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