Hilfe für Sehbehinderte

    Hilfe für Sehbehinderte

    Wenn Sie hochgradig sehbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung bekommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von monatlich 77 Euro.

    Voraussetzung hierfür ist:
    • Eine Antragstellung.
    • Ein Mindestalter von 16 Jahren.
    • Das bessere Auge weist mit Gläserkorrektur ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 % oder eine gleichwertige Einschränkung auf.
    • Es werden keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften bezogen.

    Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt.

    Zuständig hierfür ist der Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln.

    Es erleichtert die Bearbeitung, wenn der Antragsteller / die Antragstellerin das entsprechende Formular verwenden.

    Das Formular ist beim Landschaftsverband Rheinland zu erhalten. 

    Für den Antrag benötigen Sie eine augenfachärztliche Bescheinigung.

    Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Sie wird bei anderen Sozialleistungen (zum Beispiel Wohngeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe) nicht als Einkommen gewertet.

    Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9a082ecb4a95735cfa7105a095945c40

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_eacec6d3775c20f14b2fb25f7e87835a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland - Dezernat 7 Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Simons-Straße 2

    50663 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: soziales@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landschaftsverband Rheinland

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02 21/ 809-0

    Fax: 02 21 / 809-22 00

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise nach Aufforderung (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel).
    • Nachweis über die Sehbehinderung (mindestens ein Nachweis erforderlich):
      • Fachärztliche Bescheinigung über die Sehbehinderung
      • Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H (hilflos)
        Das Merkzeichen H muss sich ausschließlich auf die Sehbehinderung beziehen!
    • Bei Antragstellung für Minderjährige: Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind)
    • Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
    • Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
    • Bei Angabe eines fremden Kontos: Fremdkontenerklärung
    • Bei Ansprüchen gegenüber Dritten: Nachweis über die Ansprüche
    • Bei Inanspruchnahme oder Beantragung von Leistungen auf Basis anderer Rechtsgrundlagen: Nachweise über die Leistungen

    Formulare

    • Formulare: individuell durch zuständige Behörde
    • Onlineverfahren: individuell durch zuständige Behörde
    • Schriftform erforderlich: nein

    Voraussetzungen

    • Sie gelten als hochgradig sehbehindert, wenn Ihr besseres Auge mit bestmöglicher Korrektur nicht mehr als 5% Sehkraft hat.
    • Sie gelten auch als hochgradig sehbehindert mit einer gleichwertigen Einschränkung Ihrer Sehkraft.
    • Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
    • Sie haben einen durch Ihre Sehbehinderung entstandenen Mehraufwand.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.

    Sie können den Antrag auf Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.

    Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.

    Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.

    Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung.

    Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.

    Fristen

    Sie erhalten die Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie eine Entscheidung nach der Prüfung.

    Kosten

    Keine Antragsgebühren; Auslagen für ärztliche Nachweise sind durch Sie zu tragen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweis 1: Mit weniger oder gleich 2% Sehkraft gelten Sie als blind und können die Leistung Blindengeld beantragen.

    Hinweis 2: Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung können Sie nicht gleichzeitig mit Blindengeld erhalten.

    Weitere Informationen

    Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Rheinland (LVR): https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/blindenundgehrlosengeld/blindengeld_und_blindenhilfe/blindengeldundblindenhilfe.jsp#section-580803 Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/blindengeld/ Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV): https://www.dbsv.org/blindengeld-in-nordrhein-westfalen.html AMD-Netz e.V. (hier genannt: Sehbehindertengeld): https://www.amd-netz.de/leben-mit-amd/staatliche-hilfen-und-finanzierung/blinden-und-sehbehindertengeld/nordrhein-westfalen Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.: https://www.bsvw.org/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de