Kriegsopferfürsorge Gewährung für Beschädigte

    Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen - Übersicht

    Sofern Ihnen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    • Abrechnung der Krankenhilfe nach dem AsylbLG bzw. SGB V
    • Hilfe in Alten- und Pflegeheimen (Antragsannahme)
    • Finanzierung des Mahlzeitendienstes auf Rädern
    • Hilfe für Gehörlose (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR)
    • Blindenhilfe und Landeshilfe für hochgradig Sehschwache (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR)
    • Leistungen für Kriegsopfer (LAG)

    Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4da077ea1f94afeb0a00af193e339994

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Leistingssachbearbeitung Hilfen in Anstalten und besondere leistungen nach SGB Xll

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 33

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hilfe in Alten- und Pflegeheimen, Blindengeld, Mahlzeitendienst - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (formlos möglich)
    • Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
    • Bescheidkopie der Versorgungsbehörde über die anerkannten Schädigungsfolgen
    • Nachweise über Einkommen des Antragstellers
    • Nachweise über laufende Verpflichtungen
    • Nachweise über Vermögen

    Formulare

    • formloser Antrag ist möglich
    • Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.

    Voraussetzungen

    Für den Erhalt von Fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

    • Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch die Versorgungsverwaltung
    • Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)
    • Vorheriger Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    • Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich auf Antrag erbracht.
    • Die Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen sind zuständig für die Kriegsopferfürsorge.

    Fristen

    Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrages fallen keine Kosten oder Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de