Urkunden Beglaubigung durch Apostille
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Beglaubigungen von Ablichtungen und Unterschriften
Mit der Beglaubigung bescheinigt die Stadt Hennef die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente mit dem Original sowie Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken.
Dazu ist das Bürgerzentrum aber nur befugt, wenn die Urkunde bzw. Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift/Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Dies gilt allerdings nicht für eine Unterschrift ohne einen dazugehörigen Text. Zudem dürfen andere Behörden oder Einrichtungen nicht kraft Gesetzes für die Beglaubigung zuständig sein.
Besonderheit bei standesamtlichen Urkunden
Wenden sie sich in Bezug auf standesamtliche Urkunden und Dokumente an das zuständige Standesamt, in dem die Beurkundung eines Ereignisses (z.B. Eheschließung, Geburt, Sterbefall) vorgenommen wurde.
Beglaubigung von Ausweis oder Pass
Kopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen werden nur beglaubigt, wenn die Vorlage der Beglaubigung ausdrücklich verlangt wird.
Welche Dokumente kommen für eine Beglaubigung in Frage?
Es gibt eine Vielzahl von Beispielen. Häufig sind dies Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Beurteilungen u.v.m. Bei ausländischen Urkunden und Dokumenten muss eine Kopie der Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden, die Übersetzung und das Original der Urkunde müssen zusammengehörig sein. Beglaubigt wird die übersetzte Kopie, nicht die Urkunde selbst.
Welche Dokumente werden nicht beglaubigt?
Beispiele für Dokumente, die von der Stadt Hennef nicht beglaubigt werden, z.B. weil hierzu andere Behörden, Gerichte, Notare etc. zuständig sind.
Personenstandsurkunden deutscher Standesämter, Grundbucheintragung, Vereinsregistereintragung, Löschung einer Schuld, Schuldanerkenntnis, Vormundschafts- bzw. Betreuungsdokumente, Rechtsnachfolgedokument, Nachlassgerichtsdokument, Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Güterrechtsdokument, Fremdsprachliche Texte, Dokumente zur ärztlichen Vorsorge.
Beglaubigung zur Verwendung im Ausland
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung möglicherweise nicht aus. U.U. gelten diesbezüglich besondere Anforderungen für "Legalisation" und "Apostille". Informationen dazu sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abrufbar (siehe Abschnit weitere Informationen).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hennef (Sieg)
- Das Original-Dokument
- Eine Abschrift, Kopie, Ablichtung des Originaldokumentes (Gegen Gebühren, die der Beglaubigungsgebühr hinzugerechnet werden, ist das Anfertigen von Kopien auch durch die Stadt Hennef möglich)
- Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen: Personalausweis oder Reisepass
- Bei Beglaubigung von Personalausweis und Reisepass: Nachweis der anfordernden Stelle
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
- Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.
- Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
- Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
- Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
- Legen Sie die Urkunde im Original vor.
- Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Hennef (Sieg)
- Weitere Informationen zum Thema: Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden beim Auswärtigen Amt:
Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.
Stichwörter
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