Urkunden Beglaubigung durch Apostille

    Urkunden Beglaubigung durch Apostille

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

    Zur Beglaubigung muss die entsprechende Anzahl von Ablichtungen sowie das Original vorgelegt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur das gesamte Schriftstück (keine Auszüge) beglaubigt werden darf.

    Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar. Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen von Privatpersonen für Besuchseinreisen von Ausländern werden ausschließlich vom Bürgerbüro und von der Ausländerbehörde vorgenommen.

    Die Meldebehörde hat keine Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung. Öffentliche Beglaubigungen sind nach dem Beurkundungsgesetz grundsätzlich den Notaren/Notarinnen vorbehalten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_36e44c73946f518fe9929ce675e76b88

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerdienste - A 35

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 35 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    Original und Kopie der zu beglaubigenden Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.

    • Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
    • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
    • Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
    • Legen Sie die Urkunde im Original vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    EUR: 10,00 bis 100,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Nicht beglaubigt werden dürfen Abschriften, deren ausschließliche Zuständigkeit zur Beglaubigung für eine andere Dienststelle gegeben ist. Ablichtungen und ähnliche Vervielfältigungen von Abschriften der Katasterbücher und von Auszügen aus dem Katasterkartenwerk darf nur das Liegenschaftskataster führende Vermessungsamt beglaubigen. Des Weiteren dürfen Unikate wie z. B. Fahrzeugscheine und Führerscheine von der Meldebehörde nicht beglaubigt werden. Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. Dazu gehören insbesondere Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen und Grundbuchangelegenheiten. Hier empfiehlt sich die Unterschriftsbeglaubigung von einem Notariat vornehmen zu lassen.

    Abschriften oder Vervielfältigungen von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. Ausfertigungen dieser Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, welches den Personenstandsfall beurkundet hat.

    Unterschriften und Handzeichen (Handzeichen des Schreibens Unkundiger, das aus Buchstaben oder sonstigen Symbolen bestehen kann) dürfen in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Für den Nachweis der Identität des/der Antragstellers/in ist die Vorlage eines Personalausweises oder des Reisepasses notwendig.

    Unterschriftsbeglaubigungen, die zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind, bleiben den Notariaten vorbehalten. Ebenso dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de