Förderung von elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern

    Förderung von elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern Bewilligung

    Sie möchten elektrisch betriebene Lastenfahrräder anschaffen, um umweltfreundlich, schnell und ohne Stau Briefe oder Waren zu transportieren? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die Anschaffung einen Förderbetrag erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Fördergelder komplett abgerufen

    Die für das Jahr 2023 bereitgestellten Fördergelder sind inzwischen durch Bürger:innen komplett abgerufen. Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich.

    Die Bürger:innen der Stadt Willich können bei der Gemeinde eine Förderung für den Erwerb von ein- und zweispurigen Lastenrädern beantragen. Die Förderung ist begrenzt auf 30 %, es gelten jedoch Förderhöchstgrenzen für verschiedene Arten von Lastenrädern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dd60dbeb2b00a0b5cb8044a5c38eb334

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsplanung/Mobilitätsmanagement

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Antrag auf Zuschuss aus dem Förderprogramm "Lastenräder Lastenanhänger für Willich", Wohnsitznachweis in Willich (Kopie vom Personalausweis), Kostenvoranschlag / Angebot

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Die Förderung kann nur von natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in Willich beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität - vom 15. Juni 2020, zuletzt geändert am 25.02.2021

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    1. Die Bürger:innen beantragen vor Erwerb des Lastenrades die Förderung schriftlich per Antrag und reichen dazu einen Kostenvoranschlag / Angebot ein
    2. Nach Prüfung des Antrages erhält der Antragstellende eine Förderzusage. Die Fördersumme wird für ein 6 Monate reserviert.
    3. Nach Erwerb des Lastenrades reicht der Antragstellende die Abschlussrechnung für die Maßnahme und einen auszufüllenden Verwendungsnachweis ein.
    4. Der Antragstellende erhält von der Gemeinde einen Zuwendungsbescheid mit einem auszufüllenden Empfangsbekenntnis.
    5. Die Zahlung der Fördersumme wird intern angewiesen.

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Die Fördersumme wird für 6 Monate reserviert. In dieser Zeit ist die Rechnung für die abgeschlossene Maßnahme inkl. Verwendungsnachweis einzureichen, damit die Fördersumme ausgezahlt werden kann.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    • Ein Tag (1 Tag bis 6 Wochen)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Die Stadt Willich unterstützt den Erwerb von

    • Lastenfahrrädern,
    • Lastenpedelecs,
    • Lasten-E-Bikes und
    • Lastenanhängern.

    Die Kaufprämie soll Anreize für einen umweltschonenenden emissionsfreien Transport von Gütern und der Beförderung von Personen im Nahverkehr geben.

    Der Umstieg von klassischen motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad stärkt den Umweltverbund und kann durch die Signalwirkung weitere Personen zur Änderung des eigenen Mobilitätsverhaltens animieren. Das Förderprogramm hilft dabei die Ziele des zukünftigen Mobilitäts- und Verkehrskonzeptes der Stadt zu erreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de