Bibliotheksausweis Ausgabe
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Für die Nutzung der Angebote der Stadtbibliothek Bielefeld (z. B. für die Ausleihe von Büchern, Nutzung von Onlineangeboten) ist ein Bibliotheksausweis erforderlich.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadtbibliothek Stadtteil- und Schulbibliothek Stieghorst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Stadtbibliothek Stadtteilbibliothek Sennestadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Stadtbibliothek Stadtteilbibliothek Brackwede
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Stadtbibliothek Stadtteilbibliothek Baumheide Open Library ab 18 Jahren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Stadtbibliothek Stadtteilbibliothek Sennestadt Open Library ab 16 Jahren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Stadtbibliothek Stadtteilbibliothek Baumheide
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Stadtbibliothek Stadtteilbibliothek Sennestadt Open Library ab 18 Jahren
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Stadtbibliothek Stadtteil- und Schulbibliothek Schildesche
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Stadtbibliothek Stadtteilbibliothek Dornberg
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Stadtbibliothek Stadtteilbibliothek Jöllenbeck
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Personalausweis (bei persönlicher Anmeldung vor Ort)
- Schriftliche Einverständniserklärung bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren
Formulare
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Voraussetzungen
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- Die Nutzung bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres ist gebührenfrei.
- Jugendliche ab 16 Jahren können sich mit ihrem Personalausweis selbstständig anmelden.
- Die Nutzung für Erwachsene ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Den Bibliotheksausweis können Sie online oder persönlich beantragen.
- Der Zugang zu den Onlinemedien ist nach Bezahlung des Bibliotheksausweises direkt möglich. Die Zugangsdaten werden im Servicepostfach bereitgestellt.
- Den Partnerausweis, Teilhabeausweis oder 30er-Ausweis (Guthabenkarte für 30 Ausleih-Vorgänge) können Sie nur persönlich in der Stadtbibliothek beantragen.
- Möchten Sie auch Medien vor Ort ausleihen? In der Zentralbibliothek und in den Stadtteilbibliotheken erhalten Sie den notwendigen Bibliotheksausweis.
Fristen
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- Die Gültigkeitsdauer des Bibliotheksausweises bzw. der Online-Zugangsdaten beträgt ein Jahr.
- Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren verlängert sich die Gültigkeit automatisch.
Bearbeitungsdauer
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- Der Onlinezugang ist unmittelbar nach Zahlung freigeschaltet.
Hinweis: Kinder bis zum 5. Lebensjahr haben keinen Zugriff auf digitale Medien.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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