Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Beseitigung

    Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Beseitigung

    Hinweise für Roetgen

    Beschreibung

    Hinweise für Roetgen

    Die Verrohrung von Wegeseitengräben sowie die Errichtung, der Betrieb, die Erweiterung oder die Änderung der Grundstücksentwässerung bedürfen der Einholung einer gemeindlichen Zustimmung.

    Die Errichtung, Betrieb, Erweiterung oder Änderung der Grundstücksentwässerung bedar der Zustimmung des Abwasserwerks der Gemeinde Roetgen. Die Zustimmung zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation muss frühzeitig in Form eines Entwässerungsantrags eingeholt werden. Der Entwässerungsantrag sollte parallel neben dem Bauantrag bzw. der Bauanzeige, jedeoch spätestens vor Baubeginn gestellt werden.

    Bei der Kanalkatasterauskunft erhalten Sie einen Auszug aus dem Kanalbestandsplan. Hierin ist neben der Dimension und dem Rohrmaterial des gemeindlichen Kanals die jeweilige Sohl- und Deckelhöhe der Schachtbauwerke angegeben. Ebenso enthalten ist die Lage der Grundstücksanschlussleitung.

    Bitte geben Sie zur Bestimmung der genauen Lage die Straße samt Hausnummer bzw. Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer des Objektes sowie Ihre Kontaktdaten an.

    Bei der Kanalkatasterauskunft handelt es sich um eine gebührenpflichtige Auskunft.

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SG 6.66 - Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2022

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung

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    Die aktuellen Satzungen finde Sie unter: https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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