vereinfachtes Verfahren nach BImSchG

    vereinfachtes Verfahren nach BImSchG

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Für bestimmte industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Anlagen ist bei Neuerrichtung oder wesentlicher Änderung eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Diese Genehmigung schließt die Baugenehmigung und andere anlagenbezogene Erlaubnisse ein.

    Änderungen solcher Anlagen, die nur geringe Umweltauswirkungen haben, sind nach § 15 BImSchG bei der Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.

    Der Kreis Gütersloh als untere Immissionsschutzbehörde führt die Genehmigungsverfahren für eine große Zahl von Anlagen durch, z.B.:

    • Feuerungsanlagen unter 50 MW
    • Verbrennungsmotoranlagen
    • Windkraftanlagen
    • Anlagen zur Behandlung von Oberflächen mit organischen Stoffen, Lackier- und Druckanlagen
    • Anlagen zum Halten von Tieren
    • Schlachtanlagen
    • Anlagen zur Lebensmittelherstellung
    • Kompostwerke
    • Biogasanlagen
    • Schießstände

    Die Genehmigung für Störfallanlagen und besonders umweltrelevante Anlagen wie Müllverbrennungsanlagen, Chemieanlagen, Kraftwerke oder Spanplattenwerke, erteilt die Bezirksregierung Detmold.

    Vor Antragstellung wird empfohlen, sich bei den Ansprechpartnern des Kreises Gütersloh über das Verfahren, die nötigen Antragsunterlagen und über die zuständige Behörde zu informieren.

    In Abhängigkeit von der beantragten Nutzung können folgende Gutachten erforderlich sein:

    • Geruchsgutachten
    • Lärmgutachten (Schallgutachten)
    • Lichtimmissionsgutachten
    • Schattenwurfgutachten (für Windkraftanlagen)

    Online-Dienst

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    ID: L100002_d72d9a214617d3afa17a1fdffdb6d6c5

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.2.3: Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formulare und Antragsunterlagen gemäß 9. BImSchV

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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