Angriffe durch Tiere Verfolgung

    Gefahrdrohende Tierhaltung (gefährliche Tiere), Angriffe durch Tiere

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Anzeige von Haltungen gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art:
    Nach den Regelungen des § 13 Abs. 3 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (OBVO) vom 17.12.2013 ist das Halten gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art dem Ordnungsamt anzuzeigen.

    Bitte geben Sie dabei Ihren Namen und Ihre Adresse an, sowie die Tierart und die Unterbringung (dies können Sie gern zusätzlich mit Fotos dokumentieren).

    Anzeigen über Hundebisse und - angriffe werden bei der Polizei oder den für den Haltungsort der beissenden Hunde zuständigen Ordnungsämtern von den Geschädigten entgegengenommen. Der betreffende Hund wird überprüft, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tiere zu treffen.

    Ordnungsamt
    Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
    Thema Gefahrdrohende Tierhaltung
    Olpe 1
    44122 Dortmund
    0231 50-25008
    ordnungsamt@stadtdo.de

    Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit der Haltung gefährlicher Tiere

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d356b4a7152dcfa85751b3698d13f20e

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Thema Gefahrdrohende Tierhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25008

    Fax: +49 231 50-25008

    E-Mail: ordnungsamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • § 13 Abs. 3 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
    • Ordnung in der Stadt Dortmund (OBVO) vom 17.12.2013

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de