Benutzung eines Gewässers Widerruf der Bewilligung

    Benutzung eines Gewässers

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Unter der Benutzung eines Gewässers versteht man u.a. die Entnahme, das Einleiten, das Aufstauen aus dem oder in das Grundwasser oder Oberflächengewässer. Dazu zählt auch das Einbringen von Stoffen, die eine Beeinträchtigung der Wasserqualität besorgen lassen wie z.B. das Verfüllen von Tiefenbrunnen oder der Einbau von RC-Material. All diese Benutzungen sind erlaubnis- oder zustimmungs- oder anzeigepflichtig. Die hierfür zuständige Stelle beim Umweltamt ist die Untere Wasserbehörde.

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Umweltamt - Gewässerbewirtschaftung

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückstr. 45

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25422

    Fax: +49 231 50-25422

    E-Mail: umweltamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Grundstück liegt im Stadtgebiet Dortmund

    Einleit- und Entnahmemengen (mehr als 600.000 m³/a Bezirksregierung Arnsberg)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    § 9 und § 46 ff Wasserhaushaltsgesetzt (WHG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Landesgebührenordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de