Sonderrufnummern Einrichtung zur Meldung von Umweltbeeinträchtigungen

    Sonderrufnummern Einrichtung zur Meldung von Umweltbeeinträchtigungen

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Für den Betrieb von Baumaschinen und Fahrzeugen auf gewerblichen Baustellen gibt es spezielle Immissionsrichtwerte für Lärm. Rechtsgrundlage ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm.

    Hiernach gelten für die Tag- und Nachtzeit unterschiedliche Richtwerte. Die Nachtzeit (20:00 - 7:00 Uhr) ist besonders geschützt. In dieser Zeit gelten strengere Immissionsrichtwerte.

    In begründeten Einzelfällen wird auf Antrag eine Ausnahme für den nächtlichen Betrieb einer Baustelle erteilt.

    Für private Baustellen gelten die allgemeinen Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW (LImschG). Hiernach sind in der Nachtzeit (22:00 - 6:00 Uhr) alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über Baulärm und der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_50b602a093c58d6ee4958c407fa0c797

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich BürgerServiceCenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5020

    E-Mail: bsc@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Umweltamt Verwaltungsabteilung Abschnitt Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 75 - 77

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3395

    E-Mail: immissionsschutz@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Ablaufplan der geplanten Arbeiten
    • Lageplan der Baustelle
    • Auflistung der Schallquellen

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 9 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG)

    § 7 der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Der Antrag ist online zu stellen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Bautätigkeiten zur Nachtzeit gestellt werden.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

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    Sprache: de