Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zweck der Beschäftigung unanbhängig von einer Qualifikation als Fachkraft
Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung unabhängig von der Qualifikation als Fachkraft vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen, wenn Sie die Beschäftigung in Deutschland fortsetzen wollen.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der unqualifizierten Beschäftigung wird in der Regel bis zum Ende Ihres Arbeitsvertrages erteilt. Sollte die Zustimmung zur Beschäftigung der Bundesagentur für Arbeit weniger lange gültig sein, richtet sich die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, kann die Aufenthaltserlaubnis für maximal zwei Jahre erteilt oder verlängert werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zu der Ausübung der unqualifizierten Beschäftigung, für die Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.
Vor einem Wechsel des Arbeitgebers ist eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde einzuholen. Bitte beachten Sie hierbei auch, dass der Arbeitgeberwechsel geprüft werden muss. Informieren Sie uns daher bitte frühzeitig - spätestens drei Wochen vor dem geplanten Arbeitgeberwechsel - wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln möchten.
Verfestigung
Wenn Sie sich als unqualifizierter Arbeitnehmer in Deutschland aufhalten, können Sie nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Niederlassungserlaubnis.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der unqualifizierten Beschäftigung beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen.
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag und Mietbescheinigung
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung unabhängig von der Qualifikation als Fachkraft nach § 19c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz i. V. m. der Beschäftigungsverordnung.
- Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Sie haben ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag beim demselben oder einem anderen Arbeitgeber.
- Die Bundesagentur für Arbeit hat der Arbeitsaufnahme zugestimmt (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt, wenn diese erforderlich ist).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Gesprächstermin.
- Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zum Gespräch in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT-Karte genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
- bis zu 12 Wochen
Kosten
Hinweise für Soest
- bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg