Reisepass (48-Seiten-Pass für Vielreisende)
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
- Das Antragsverfahren unterscheidet sich nicht von der Beantragung des herkömmlichen Reisepasses (siehe Serviceseite zum Reisepass)
- Enthält im Vergleich zu einem herkömmlichen Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge.
- Ist deshalb besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.
Wichtig:
- Sie müssen bei der Antragstellung ausdrücklich den Wunsch auf Ausstellung eines 48-Seiten-Passes äußern.
- Die Ausstellung des Passes ist auch im Expressverfahren in der Regel innerhalb von 4 Tagen möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
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Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
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Hausanschrift
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erforderliche Unterlagen
- gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- ggf. Geburtsurkunde
Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind deutscher Staatsbürger
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
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Passgesetz (PassG)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
Fristen
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Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit ca. 4 Wochen. Expresspässe werden in der Regel nach 4 Tagen ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
- Reisepass: ca. 4 Wochen
- Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen
Kosten
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- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 59,50 € (6 Jahre gültig)
- Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 92,00 € (10 Jahre gültig)
- Expresszuschlag: 32,00 €
Die Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben. Die Zahlung ist grundsätzlich per EC-Karte oder per Bargeld am Kassenautomaten möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe