Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass mit 48-Seiten beantragen

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. 

    Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.

    Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache notwendig.

    Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.

    Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe "Weitere Informationen").

    Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit (5-7 Geschäftstage) lieferbar.

    Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur in absoluten Ausnahmefällen ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie dann in der Regel direkt ausgehändigt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c940be95fa65f63cebfbc1af092dc823

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    • Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
    • der alte Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
      Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten.
    • digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios, oder über den Fotoautomaten im Einwohneramt, Bahnhofstr. 50 übermittelt werden

    Biometrische Passbilder:
    Im Einwohneramt an der Bahnhofstraße 50 können am Selbstbedienungsautomaten digitale Passfotos mit Fingerabdruck und digitaler Unterschrift zur Beantragung von Ausweisdokumenten gemacht werden. Hierbei wird kein Ausdruck erstellt. Die Kosten belaufen sich auf 7,- EUR. Das Foto wird für 7 Tage gespeichert.

    Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene "Erklärung zum Sorgerecht" vorlegen, diese ist unter der Rubrik  "Downloads"zu finden. Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.

    Besteht eine Vormundschaft benötigen wir die Bestallungsurkunde des Amtsgerichts.

    Hinweis: Die Produktionszeit für normale Reisepässe bei der Bundesdruckerei liegt aktuell bei 10 Wochen.

    Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
    Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    Verschiedene im Paßgesetz

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Reisepass abholen

    Die Herstellung des Passes bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert aktuell  ca. 10 Wochen. Eine gesonderte Benachrichtigung zur Abholung erfolgt nicht. Sie können jedoch online nachsehen, ob der Reisepass fertiggestellt ist. Folgen Sie dazu bitte unten dem entsprechenden Link unter "Onlinedienstleistung".

    Bitte geben Sie die Seriennummer ein, die Sie mit der Quittung bei der Antragstellung erhalten haben. Ist der Status "abholbereit", können Sie den Reisepass von uns erhalten.

    Zudem können Sie unter der Rufnummer 05251/88-11941 den Stand der Angelegenheit erfahren.

    Kosten

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,00 Euro

    Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass – 48 Seiten: 81,00 Euro
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: 113,00 Euro

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Reisepass ändern

    Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.
    Bei Namensänderungen ist die Neubeantragung eines Reisepasses notwendig.

    Reisepass verloren/Reisepass wiedergefunden

    Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohneramt oder den Verwaltungsnebenstellen angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de