Reisepass mit 48-Seiten beantragen
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- alter Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
- Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
- gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind deutscher Staatsbürger
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- Reisepass: ca. 4 Wochen
- Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen
Kosten
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Gemäß § 15 Passverordnung (PassV) erheben die zuständigen Stellen folgende Verwaltungsgebühren für einen Reisepass an
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- einen Reisepass mit 32 Seiten in Höhe von 37,50 €
- einen Reisepass mit 48 Seiten nach Anlage 1a in Höhe von 59,50 €
- einen Reisepass im Expressverfahren mit 32 Seiten in Höhe von 69,50 €
- einen Reisepass im Expressverfahren mit 48 Seiten in Höhe von 91,50 €
- einen vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 €
- die Änderung eines Reisepasses in Höhe von 6,00 €
Gemäß § 15 Passverordnung (PassV) erheben die zuständigen Stellen folgende Verwaltungsgebühren für einen Reisepass an
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
- einen Reisepass mit 32 Seiten an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 70,00 €
- einen Reisepass mit 48 Seiten nach Anlage 1a in Höhe von 92,00 €
- einen Reisepass im Expressverfahren mit 32 Seiten in Höhe von 102,00 €
- einen Reisepass im Expressverfahren mit 48 Seiten in Höhe von 124,00 €
- einen vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 €
- die Änderung eines Reisepasses in Höhe von 6,00 €
Bezahlung:
Es stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:
- Barzahlung
- Per EC-Karte
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gebührenfreie Leistungen:
Sind Sie umgezogen? Die Eintragung des neuen Wohnorts in den Reisepass ist gebührenfrei.
Ging Ihr Reisepass verloren oder wurde er gestohlen? Die Verlustmeldung ist gebührenfrei.
Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?
- Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
- Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
- Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.
Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern zu entsprechenden Auskünften bereit.
Vorläufiger Reisepass:
- Der vorläufige Euro-Reisepass wird direkt ausgestellt.
- Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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