Reisepass mit 48-Seiten beantragen
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Bitte vereinbaren Sie über die "Online-Terminvergabe" einen Termin.
Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.
Kinderreisepass:
Seit dem 1. Januar 2024 ist eine Neuausstellung und Verlängerung des Kinderreisepasses nicht mehr möglich. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Das Dokument wird durch einen normalen Reisepass oder Personalausweis ersetzt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- alter Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
Wir bieten die Möglichkeit Ihr Lichtbild auch dirket in der Bürgeberatug (im Speed Capture) zu erstellen. Sie können das Bild direkt vor dem Termin machen. - Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
- bei unter 18jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich,
ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein - gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft
(nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind deutscher Staatsbürger
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- Reisepass: ca. 4 Wochen
- Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen
Kosten
Hinweise für Herford
Reisepass jeweils
-
Gemäß § 15 Passverordnung (PassV) erheben die zuständigen Stellen folgende Verwaltungsgebühren für
- einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 70,00 Euro
- einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 37,50 Euro
- einen Reisepasses mit 48 Seiten nach Anlage 1a zusätzlich 22,00 Euro
- einen Reisepass im Expressverfahren zusätzlich 32,00 Euro
- einen vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?
- Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
- Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
- Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.
Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass, dem Kinderreisepass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung gern zu entsprechenden Auskünften bereit.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses benötigen wir:
- den alten Reisepass oder einen Personalausweis
- ein Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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