Reisepass mit 48-Seiten beantragen
Hinweise für Bünde
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro der Haupt- oder alleinigen Wohnung gestellt werden.
Reisepass
Einige Länder außerhalb der EU verlangen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, der zwei bis drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden sollte. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.
Wichtige Änderung ab dem 01.01.2024:
Kinderreisepass
Ab dem 01. Januar 2024 werden durch eine Änderung des Ausweis- u. Passrechts die Kinderreisepässe abgeschafft. Der Kinderreisepass wird durch den Reisepass und Personalausweis abgelöst. Für Auslandsreisen außerhalb der EU wird zukünftig ein Reisepass benötigt dieser kostet 37,50 Euro und hat eine Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen. Reisen innerhalb der EU können mit einem Personalausweis angetreten werden. Hier beträgt die Bearbeitungszeit von 2 - 3 Wochen und kostet 22,80 Euro. Beide Ausweisdokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahre bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bitte beachten Sie, dass Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Passinhaber auf dem Foto nicht mehr zu erkennen ist.
Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe. Die Informtionen darüber finden Sie beim Auswärtiges Amt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Vorzulegen sind
- das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Reisepass)
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, dieses kann auch vor Ort erstellt werden. Eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen zulässig
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- bei Minderjährigen (Reisepass): muss ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) mit vor Ort sein, sowie die Zustimmung des zweiten gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind deutscher Staatsbürger
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
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Passgesetz
Verfahrensablauf
Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
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6 bis 8 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.
Insbesondere vor/ in Schulferien kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.
Bei Expressbestellung kann der Reisepass i.d.R. 4 bis 5 Werktage nach der Beantragung abgeholt werden. Erfolgt die Bestellung bis 11:00 Uhr, dann gilt bereits der Beantragungstag als erster Werktag. Als Werktag gilt nur Montag bis Freitag.
Der Express-Reisepass liegt am Liefertag ab 12:00 Uhr zur Abholung bereit.
Kosten
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
- Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,00 Euro
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass – 48 Seiten: 81,00 Euro
- Express-Reisepass – 48 Seiten: 113,00 Euro
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?
- Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
- Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
- Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht - nach Prüfung der gesetzlichen Grundlagen.
Verlust des Reisepasses
Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bürgerbüro oder Ihrer Bürgerberatung in Verbindung oder schauen Sie unter der Dienstleistung: Ausweise und Pässe: Verlustanzeige.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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