Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass mit 48-Seiten beantragen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Ein Reisepass wird auf Antrag deutschen Staatsangehörigen ausgestellt. Für die Beantragung eines Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Express-Reisepass innerhalb von drei Werktagen (72 Stunden) zu erstellen. Es handelt sich hierbei um einen üblichen Reisepass, welcher gesondert hergestellt wird.

    Ein vorläufiger Reisepass wird nur ausgestellt, wenn glaubhaft gemacht wird (z.B. durch Buchungsbestätigung), dass dieser sofort benötigt wird und kein Expresspass mehr ausgestellt werden kann. Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Für Reisen ins Ausland muss rechtzeitig im Vorfeld ein Ausweisdokument beantragt werden. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen und zu den erforderlichen Reisedokumenten je Staat erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. 

    Besonderheiten für Personen unter 18 Jahren:
    Sofern der Reisepass an Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ausgehändigt werden soll, ist die Einverständniserklärung (Vollmacht) beider Erziehungsberechtigten notwendig (bitte auf Unterschriftsgleichheit von Vollmacht und Ausweis achten). 
    Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen bei der Beantragung anwesend sein. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, ist hierfür ein Nachweis erforderlich. 

    Weitere Informationen, einschließlich Reisebedingungen, Sicherheitswarnungen und aktuellen Hinweisen zu Ihrem Reiseland, finden Sie unter folgendem Link: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_adee1dfbddd5f4c5b9d71ab7603852f6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.2.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 159

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-0

    E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    • Bei der Erstaustellung eines Ausweises sowie bei Verlust ist eine Geburtsurkunde / Heiratsurkunde im Original vorzulegen 
    • Urkunden, welche im Ausland ausgestellt wurden, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem in Deutschland (=von einem deutschen Gericht) zugelassenen Übersetzer gefertigt worden sein sollte
    • 1 AKTUELLES biometrisches Passfoto
    • Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
    • Bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente beider Elternteile

    Formulare

    Hinweise für Heiligenhaus

    Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: ca. 4 Wochen
    • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen

    Kosten

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,00 Euro

    Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass – 48 Seiten: 81,00 Euro
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: 113,00 Euro

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de