Verhaltensprüfung für Hunde
Hinweise für Lippe
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Verhaltensprüfung kann die örtliche Ordnungsbehörde Ihnen die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht für den Hund erteilen.
Die Verhaltensprüfung ist auch Grundlage für die Beurteilung, ob ein Hund im Einzelfall als gefährlich gilt.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Der zu prüfende Hund muss mindestens 24 Monate alt sein.
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Zu dem Test müssen Sie als Halterin oder Halter persönlich mit dem Hund erscheinen. Die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
In der Regel bieten wir 3 bis 4 Prüfungstermine im Jahr an.
Reservieren Sie frühzeitig einen Termin.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Lippe
EUR 250,00
Zahlungsweisen:
- Barzahlung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Blomberg
Sachkundenachweis für Hundehalter:innen
Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halter:innen von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können.
- Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde)
Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden - Sachkunde für Hunde bestimmter Rassen
Auch diese Prüfung können Sie bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes ablegen oder bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle - Sachkunde für gefährliche Hunde
Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz) muss die Sachkundeprüfung bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes abgelegt werden - Prüfung beim Veterinäramt des Kreises Lippe
Zur Sachkundeprüfung beim Veterinäramt können Sie sich anmelden:
Montags bis Freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 05231/62-2250.
Durchgeführt werden die Prüfungen in der Regel nach Terminvereinbarung.
Vor Haltungsbeginn sollten grundsätzlich die Haltungsvoraussetzungen durch die Behörde geprüft werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024