Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

    Verhaltensprüfung für Hunde

    Hinweise für Lippe

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Verhaltensprüfung kann die örtliche Ordnungsbehörde Ihnen die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht für den Hund erteilen.

    Die Verhaltensprüfung ist auch Grundlage für die Beurteilung, ob ein Hund im Einzelfall als gefährlich gilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_30572a917366d771f6c7589c417d62e4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    Fax: 05235 504-450

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    Fax: +49 5231 62-224

    E-Mail: vetlmue@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Der zu prüfende Hund muss mindestens 24 Monate alt sein.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Zu dem Test müssen Sie als Halterin oder Halter persönlich mit dem Hund erscheinen. Die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.

    In der Regel bieten wir 3 bis 4 Prüfungstermine im Jahr an.

    Reservieren Sie frühzeitig einen Termin.

    Fristen

    Keine Frist vorgegeben.

    Bearbeitungsdauer

    Zwischen Antrag und Durchführung der Prüfung können einige Wochen vergehen.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    EUR 250,00

    Zahlungsweisen:

    • Barzahlung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Blomberg

    Sachkundenachweis für Hundehalter:innen 
    Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halter:innen von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können.

    • Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde)
      Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden

    • Sachkunde für Hunde bestimmter Rassen
      Auch diese Prüfung können Sie bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes ablegen oder bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle

    • Sachkunde für gefährliche Hunde 
      Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz) muss die Sachkundeprüfung bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes abgelegt werden

    • Prüfung beim Veterinäramt des Kreises Lippe
      Zur Sachkundeprüfung beim Veterinäramt können Sie sich anmelden:
      Montags bis Freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 05231/62-2250.
      Durchgeführt werden die Prüfungen in der Regel nach Terminvereinbarung.

    Vor Haltungsbeginn sollten grundsätzlich die Haltungsvoraussetzungen durch die Behörde geprüft werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de