Flächennutzungsplan

    Flächennutzungsplan

    Hinweise für Detmold

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Vor Nutzung der Bauberatung empfiehlt sich ein Blick ins "GeoPortal der Stadt Detmold", das im Internet einsehbar ist. Viele Fragen lassen sich schon dadurch beantworten.

    Auskünfte der Bauberatung erfolgen in der Regel auf folgenden Grundlagen:
    1. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018),
    2. Baugesetzbuches (BauGB) §§ 30, 34 und 35,
    3. Baunutzungsverordnung BauNVO,
    4. Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Detmold.

    Mündliche und formlose schriftliche Anfragen
    können aufgrund der eingeschränkt zur Verfügung stehenden Zeit erfahrungsgemäß nur zu kleineren Vorhaben beantwortet werden. Die Auskünfte in der Bauberatung können demzufolge nur eine erste grobe Einschätzung über die jeweils vorliegende planungsrechtliche Situation geben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus den erteilten Auskünften keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.
    In Fällen, in denen die baurechtliche Zulässigkeit im Rahmen der Bauberatung nicht abschließend geklärt werden kann, wird stets auf die Möglichkeit des Stellens eines Antrags auf Vorbescheid (formelle Bauvoranfrage) hingewiesen.

    Ziviles Baurecht
    (beispielweise das Nachbarrecht) wird in den §§ 903 ff BGB geregelt. Dazu kann im Rahmen der Bauberatung keine Auskunft erteilt werden, da dies gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten ist.

    Beschwerden
    zum öffentlichen Baurecht, die der Abwehr von Verstößen gegen bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Vorschriften dienen, werden nur mit nachvollziehbarer Absenderangabe schriftlich entgegengenommen und intern zur Bearbeitung weitergeleitet sofern diese nicht dem zivilen Baurecht unterliegen.
    Wird jedoch kein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften festgestellt (z.B. unbegründete Beschwerden von Nachbarn über Nachbarn), gilt Tarifstelle 2.8.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, wonach eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 bis 500,00 Euro erhoben werden kann.

    Architekturplanung
    darf die Bauberatung nicht leisten. Diese liegen in der Verantwortung der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_53d85c16cfdfc1e708624d0c64ad49d5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.0.30 Technische Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosental 21

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2023

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

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