Flächennutzungsplan
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Auskünfte zum Baurecht
Die Auskunft im Bereich Bauleitplanung bietet jedem Interessierten die Möglichkeit, Detailinformationen zu einem konkreten Baugrundstück zu erhalten. Sie können sich aber auch allgemein über die Inhalte bestehender Bauleitpläne informieren. Hinweis: Die Auskünfte im Rahmen der planungsrechtlichen Beratung sind nicht verbindlich. Es handelt sich um die Einschätzung einer planungsrechtlichen Situation. Verbindliche Aussagen können nur als Ergebnis konkreter Antragsverfahren (Vorbescheid, Bauantrag) über den Rhein-Sieg-Kreis als Untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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