Unterschriften BeglaubigungOnline erledigen

    Unterschriften Beglaubigung

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer persönlich im Einwohneramt geleisteten Unterschrift oder die Bestätigung, dass eine Kopie oder mehrere Kopien mit dem Original übereinstimmen. Dabei sind die Originaldokumente unbedingt mit vorzulegen.

    Beglaubigungen können im Einwohneramt wohnortunabhängig vorgenommen werden.

    WICHTIG

    Das Dokument muss von einer deutschen Behörde ausgestellt oder für eine Behörde bestimmt sein.

    Bitte überlassen Sie uns die Anfertigung der Kopien. Selbst hergestellte Kopien müssen wir mit den Originalen vergleichen, so dass dieser Zeitaufwand zu höheren Gebühren führt.

    Wir dürfen Dokumente nur amtlich beglaubigen:

    Zum Beispiel

    • Zeugnisse, Diplome
    • Ausweisdokumente
    • Einbürgerungsurkunden
    • Schwerbehindertenausweise
    • Unterschriften (siehe Einschränkungen im Bereich öffentliche Beglaubigungen)

    Wir sind nicht befugt öffentliche Beglaubigungen vorzunehmen:

    Dazu gehören insbesondere

    • Unterschriften für Vorsorge-/ Betreuungsvollmachten/ Patientenverfügungen (zuständig ist die Betreuungsstelle im Jugendamt der Stadt Paderborn)
    • Unterschriften für Rentenanträge (zuständig ist die Rentenstelle im Sozialamt der Stadt Paderborn)
    • Testamente, Erbscheine, Bürgschafts- und Schenkungsurkunden, Versicherungspolicen, Gesellschafterverträge (zuständig sind die Notare)
    • Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte)
    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (zuständig sind die Katasterämter)

    Nicht beglaubigen dürfen wir zudem:

    • Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden, hier stellt das zuständige Standesamt auf Antrag neue Urkunden aus)
    • Unterschriften auf Leerseiten (Hier könnten nachträglich Texte hinzugefügt werden.)

    Vorlage von Dokumenten im Ausland:

    Hierfür könnte eine Apostille erforderlich sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Detmold (siehe unter dem Punkt "Weiterführende Informationen").

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ef65bea429cf8550d994c2236517b28b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Bürgerservice Schloß Neuhaus

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 3

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 2a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Bürgerservice Elsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schlengerbusch 27

    33106 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Je Beglaubigung einer Unterschrift: 3,60 EUR

    Vom Einwohneramt hergestellte Kopien eines zusammenhängenden Dokumentes (DIN A 4 oder DIN A 3, inkl. Kopierkosten)

    • bis zu 4 Seiten: 6,00 EUR 
    • 5 bis 10 Seiten: 9,60 EUR 
    • jede weitere Seite: 1,20 EUR (DIN A 4)

    Selbst hergestellte Kopien eines zusammenhängenden Dokumentes

    • bis zu 4 Seiten: 12,00 EUR 
    • 5 bis 10 Seiten: 24,00 EUR 
    • jede weitere Seite: 2,40 EUR

    Bringen Sie bitte nur die Original-Dokumente zur Beglaubigung mit. Die Gebühren für Beglaubigungen ermäßigen sich um 50 % für folgende Personengruppen:

    • Schüler/Schülerinnen, Studierende, Auszubildende,
    • Bundesfreiwilligendienstleistende,
    • Empfänger/Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, Sozialgeld) und dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
    • für Rentenzwecke gebührenfrei

    Der Ermäßigungsanspruch ist durch die Vorlage eines entsprechenden Ausweises oder Bescheides nachzuweisen.

    Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.

    Zahlungsweise

    Die Gebühren sind bei Vorsprache in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de