Unterschriften BeglaubigungOnline erledigen

    Unterschriften Beglaubigung

    Hinweise für Hille

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Jede Behörde kann Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind, amtlich beglaubigen.

    Darüber hinaus ist die für die Wohnung des/der Betroffenen zuständige Meldebehörde befugt, Schriftstücke, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschriften zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, amtlich zu beglaubigen.

    Zur Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen muss das Original vorgelegt werden.

    Abschriften aus Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern dürfen nicht von dem Bürgerservice beglaubigt werden, sondern nur von dem Standesamt, welches die Urkunden ausgestellt hat.

    Für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften ist die Meldebehörde zuständig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird.

    Für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen, sind amtliche Beglaubigungen nicht möglich.

    Hierfür empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.

    Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen ( § 129 BGB), sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden (z. B. Vorsorgevollmachten, Kaufverträge, Testamente, etc.).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fc53916187403f6a2133881647f292b7

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis 
    • Originale der zu beglaubigenden Schriftstücke
    • ggf. Kopien der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • 4,00 EUR je Beglaubigung
    • 2,50 EUR je Unterschriftsbeglaubigung

    Sie können als Zahlungsweise die Bargeldzahlung oder die bargeldlose Zahlung wählen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de