Unterschriften BeglaubigungOnline erledigen

    Unterschriften Beglaubigung

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.
    Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über "Online-Terminvergabe".
    Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).

    Beglaubigungen von Schrifstücken

    Zur Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen muss das Original vorgelegt werden.

    Kopien oder Abschriften von Schriftstücken dürfen beglaubigt werden, wenn:

    • das Original von einer Behörde (z.B. Rathaus, Schule) ausgestellt wurde oder
    • die beglaubigte Kopie bei einer Behörde vorgelegt werden muss.

    Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht, Kaufvertrag etc.).

    Kopien oder Abschriften von Schriftstücken dürfen nicht beglaubigt werden, wenn:

    • der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist oder
    • es sich beim Original um eine deutsche Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) handelt.
      (Hierbei handelt es sich um beglaubigte Abschriften. Eine solche Abschrift können Sie nur bei dem Standesamt anfordern, das den Original-Eintrag führt.)
    Beglaubigungen von Unterschriften

    Unterschriften dürfen beglaubigt werden, wenn:

    • das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und
    • sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen oder als vollzogen anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses nachgewiesen wird.

    Folgende Unterschriften dürfen nicht beglaubigt werden:

    • Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB)
    • Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4941470c957e97e15a5db5bc2f6bc0a7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Bringen Sie folgende Dokumente zu Ihrem Termin mit
    • Originaldokument
    • vorhandene Kopie bzw. Kopien, abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen, die Sie benötigen. (Für das Kopieren bei uns im Rathaus fällt eine Gebühr an.)

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Folgende Gebühren werden erhoben
    Beglaubigungen
    • Für jede Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen, je Exemplar: 3,00 Euro
    • Für jede Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen: 2,50 Euro
    Kopien
    • Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4 für die ersten 10 Seiten jeweils - 0,70 Euro und ab der 11. Seite jeweils - 0,60 Euro
    • Bei größerem Format als DIN A4 für jede Seite - 0,90 Euro
    • Farbkopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4 - 1,20 Euro und im Format DIN A3 - 1,70 Euro
    • Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigtwird. Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten - 9,50 Euro
    • Für individuell zusammengestellte Kopien aus Bauakten, Kanalbestandsplänen und Auszüge aus Bauleitplänen wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten - 12,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de