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    Unterschriften Beglaubigung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften

    können grundsätzlich im Bürgerservice vorgenommen werden.

    Dokumente
    Wenn Sie eine Beglaubigung eines bestimmten Dokuments (beispielsweise von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen usw.) benötigen, können Sie dies gegen Vorlage des Originals im Bürgerservice vornehmen lassen. Der Bürgerservice ist jedoch nur befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift der Vorlage bei einer Behörde dient. Die Originale müssen uneingeschränkt beweiskräftig sein. Dies bedeutet, dass keinerlei Änderungen vorgenommen worden sein dürfen.

    Die zu beglaubigenden Unterlagen müssen in lateinischer Schrift sein (Buchstaben des deutschen Alphabets). Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, die Kopien von amtlichen Übersetzungen, erstellt durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher, zu beglaubigen.

    Unterschriften
    Auch Unterschriften können Sie beim Bürgerservice beglaubigen lassen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird. Dies gilt allerdings nicht für eine Unterschrift ohne einen dazugehörigen Text.

    Ausnahmen

    • Ausgenommen sind Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Heirats- und Geburtsurkunden usw.). Hier ist das Standesamt zuständig.
    • Öffentliche Beglaubigungen und eidesstattliche Erklärungen können grundsätzlich nur von einem Notar vorgenommen werden.
    • Beglaubigungen von Erklärungen auf dem Gebiet des Familienrechts und des Erbrechts sowie Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ee4e90ef406e12327b8a4b88b5523007

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Original des Dokuments.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühr beträgt 2,90 Euro pro DIN A4 Seite.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de