Unterschriften BeglaubigungOnline erledigen

    Unterschriften Beglaubigung

    Hinweise für Engelskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

    Die Wohnortgemeinde beglaubigt Schriftstücke, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder die aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen ist.

    Der Beglaubigungsvermerk muss folgende Angaben enthalten:

    • Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist
    • genaue Bezeichnung des-/ derjenigen, dessen/deren Unterschrift beglaubigt wird
    • Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist
    • Ort und Tag der Beglaubigung
    • Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten
    • Dienstsiegel

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3129ac792ed7b623c1b1bad43ddaf774

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen

    Ausweispapiere

    Formulare

    Hinweise für Engelskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Engelskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Engelskirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Engelskirchen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Engelskirchen

    Kosten

    Hinweise für Engelskirchen

    Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet je Unterschrift 2,70 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Engelskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Engelskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de