Unterschriften Beglaubigung
Hinweise für Engelskirchen
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
Die Wohnortgemeinde beglaubigt Schriftstücke, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder die aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen ist.
Der Beglaubigungsvermerk muss folgende Angaben enthalten:
- Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist
- genaue Bezeichnung des-/ derjenigen, dessen/deren Unterschrift beglaubigt wird
- Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist
- Ort und Tag der Beglaubigung
- Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten
- Dienstsiegel
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Ausweispapiere
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet je Unterschrift 2,70 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen