Unterschriften BeglaubigungOnline erledigen

    Unterschriften Beglaubigung

    Hinweise für Waldfeucht

    Beschreibung

    Hinweise für Waldfeucht

    Die Behörde stellt sicher, dass die Kopie vom Original abstammt. Die Behörde stellt sicher, dass die Unterschrift vom Unterzeichner stammt.

    • Dokumente:
      Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können von der Behörde vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderer Behörden ausschließlich vorbehalten ist (BSP: Personenstandurkunden durch die Standesämter, Bestätigungen von Rentendokumenten durch die Rentenstelle).

    • Unterschriften:
      Unterschriften können von der Behörde beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist.
    Rechtsgrundlagen

    Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), ergänzende Vorschriften

    Unterlagen
    • Dokumente:
      Vorliegen von Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstücks. Bei Schriftstücken in fremder Sprache ist eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers notwendig.

    • Unterschrift:
      Persönliches Erscheinen des Unterzeichners unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass) sowie des Originals des zu unterzeichnenden Dokumentes.
    Kosten

    4,20 Euro je Beglaubigung, 2,50 Euro je Unterschriftsbeglaubigung, Kopierkosten 0,70 Euro pro Seite (A4)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7f9ac77f394a1a7e282def89aeeba544

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lambertusstraße 13

    52525 Waldfeucht

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldfeucht

    Formulare

    Hinweise für Waldfeucht

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldfeucht

    Kosten

    Hinweise für Waldfeucht

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldfeucht

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldfeucht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de