Unterschriften Beglaubigung
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Beglaubigung von Schriftstücken
Eine Beglaubigung ist die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie/Abschrift mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk. Die so beglaubigte Kopie/Abschrift kann an die Stelle des Originals treten.
Eine amtliche Beglaubigung ist nicht zulässig, wenn durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften. Eine öffentliche Beglaubigung wird in der Regel durch einen Notar vorgenommen.
Nicht beglaubigt werden unter anderem:
- Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern
- Für Rentenzwecke kann durch das Rentenamt ein Übereinstimmungsvermerk auf der Kopie angebracht werden (keine Beglaubigung)
- Führerscheine und Nationalpässe - hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, gerade nicht eintreten
- Abschriften und Kopien, wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist (Die Beglaubigung eines Auszuges ist hingegen unter ausdrücklichem Hinweis hierauf zulässig)
- Da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im Wesentlichen vom (Rechts-)Charakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhaltes. Dies schließt die Beglaubigung fremdsprachiger Schriftstücke grundsätzlich aus
Beglaubigungen sind also nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
Zur Beglaubigung eines Dokuments ist in jedem Fall das Original vorzulegen.
Falls die Kopie eines deutschen Ausweisdokumentes beglaubigt werden soll, legen Sie bitte als Nachweis z.B. das Anforderungsschreiben der Behörde, der Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH, der Bank oder der Versicherung vor.
Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Die amtliche Bestätigung der Unterschriftsleistung unter ein Schriftstück zum Beweis ihrer Echtheit. Die Unterschrift ist in Gegenwart der oder des beglaubigenden Bediensteten durch die unterschriftsleistende Person zu vollziehen oder von dieser anzuerkennen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Originaldokument
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Beglaubigung von Schriftstücken:
- 4,20 € je Schriftstück
- + 0,70 € je Kopie
Beglaubigung von Unterschriften:
- 2,50 € je Unterschrift
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Ihre Originaldokumente können Sie nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro abgeben. Je nach Anzahl und Aufwand der Beglaubigungen, kann die Bearbeitung 1-2 Arbeitstage in Anspruch nehmen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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