Unterschriften BeglaubigungOnline erledigen

    Unterschriften Beglaubigung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beglaubigung von Schriftstücken

    Eine Beglaubigung ist die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie/Abschrift mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk. Die so beglaubigte Kopie/Abschrift kann an die Stelle des Originals treten.

    Eine amtliche Beglaubigung ist nicht zulässig, wenn durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften. Eine öffentliche Beglaubigung wird in der Regel durch einen Notar vorgenommen.

    Nicht beglaubigt werden unter anderem:

    • Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern
    • Für Rentenzwecke kann durch das Rentenamt ein Übereinstimmungsvermerk auf der Kopie angebracht werden (keine Beglaubigung)
    • Führerscheine und Nationalpässe - hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, gerade nicht eintreten
    • Abschriften und Kopien, wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist (Die Beglaubigung eines Auszuges ist hingegen unter ausdrücklichem Hinweis hierauf zulässig)
    • Da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im Wesentlichen vom (Rechts-)Charakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhaltes. Dies schließt die Beglaubigung fremdsprachiger Schriftstücke grundsätzlich aus

     

    Beglaubigungen sind also nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.

    Zur Beglaubigung eines Dokuments ist in jedem Fall das Original vorzulegen.

    Falls die Kopie eines deutschen Ausweisdokumentes beglaubigt werden soll, legen Sie bitte als Nachweis z.B. das Anforderungsschreiben der Behörde, der Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH, der Bank oder der Versicherung vor.

     

    Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

    Die amtliche Bestätigung der Unterschriftsleistung unter ein Schriftstück zum Beweis ihrer Echtheit. Die Unterschrift ist in Gegenwart der oder des beglaubigenden Bediensteten durch die unterschriftsleistende Person zu vollziehen oder von dieser anzuerkennen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f1f8030027f92c108a98352d81b318c4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-933

    Fax: 02451 629-929

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • Originaldokument

     

    • Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beglaubigung von Schriftstücken:

    • 4,20 € je Schriftstück
    • + 0,70 € je Kopie

    Beglaubigung von Unterschriften:

    • 2,50 € je Unterschrift

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Weitere Informationen

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    Ihre Originaldokumente können Sie nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro abgeben. Je nach Anzahl und Aufwand der Beglaubigungen, kann die Bearbeitung 1-2 Arbeitstage in Anspruch nehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de