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    Unterschriften Beglaubigung

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/

    Amtliche Beglaubigungen können im Bürgerbüro vorgenommen werden.

    Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden.

    Zeugnisse, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, können nicht durch das Bürgerbüro amtlich beglaubigt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Kopien von amtlichen Übersetzungen, erstellt durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher oder eine Dolmetscherin, zu beglaubigen.

    Im Bürgerbüro werden keine Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden beglaubigt. Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat.

    Nicht beglaubigt werden außerdem:

    • Testamente
    • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
    • Grundbucheintragungen
    • von Gerichten gefertigte Entscheidungen
    • Vereins- und Handelsregistersachen
    • Eidesstaatliche Versicherungen
    • Generalvollmachten
    • Kopien mit ausländischen Textinhalten, sowie
    • übersetzte ausländische Ausweisdokumente und
    • ausländische Pässe
    • Vorsorgevollmachten
    • Privatrechtliche Angelegenheiten ( z.B. Finanzierungsunterlagen, Abtretungen, Erbschaften ) müssen vom Notar beglaubigt werden

    Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten werden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache durch die Betreuungsstelle des Kreises Aachen, Frau Alt, Tel. 0241/5198-2350 gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 10,- EUR vorgenommen.

    Beantragung, Verfahren

    Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Für die Beglaubigung von Abschriften kann die Vorsprache durch einen Bevollmächtigten erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.

    Gebühren:
    Beglaubigungen einer Abschrift, je Seite 3,00 €
    Beglaubigungen einer Ablichtung, je Seite 3,00 €
    Beglaubigung einer Unterschrift 2,00 €

    benötigte Unterlagen

    • Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstückes.
    • Für Unterschriftsbeglaubigungen ist der Personalausweis oder Pass erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_04a269c3230819432719ced2d12c6d2d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 71-600

    Fax: 02403 71-575

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 71-600

    Fax: 02403 71-575

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de