Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften Beglaubigung

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.

    Die Unterschrift ist in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten zu vollziehen oder von diesem anzuerkennen.

    Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.

    Voraussetzungen

    Die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen).

    Maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

    Ausgeschlossen von einer Beglaubigung

    Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel

    • auf Dokumenten in fremder Sprache,
    • auf Verträgen,
    • wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
    • auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung benötigen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten.

    Benötigte Unterlagen & Antragstellung

    • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)
    • das Dokument, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist

    Ihre Unterschrift können Sie nur persönlich bei uns beglaubigen lassen.  

    Gebühren

    2,00 € je zu beglaubigender Unterschrift

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6b70eff529f8a335a88c16ede5ec7a13

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de