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    Unterschriften Beglaubigung

    Hinweise für Brüggen

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Eine Beglaubigung ist die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie/Abschrift mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk.

    Dazu wird das Original des Schriftstückes mit einer davon gefertigten Kopie oder Abschrift verglichen und mit einem Beglaubigungsvermerk versehen. Die so beglaubigte Kopie/Abschrift kann im allgemeinen Rechtsverkehr an die Stelle des Originals treten.

    Beglaubigte Kopien von Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden oder Heiratsurkunden dürfen nur von Standesbeamten erstellt werden und zwar an dem Ort, in dem das ursprüngliche Ereignis beurkundet worden ist.

    Nicht beglaubigt werden unter anderem:
    • Schriftstücke, für die eine öffentlichen Beglaubigung nach § 129 BGB vorgesehen sind (z.B. durch einen Notar)
      • Testamente
      • Unterlagen über Erbrechtsangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten
      • Grundbucheintragungen
    • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden etc.) - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern
    • Führerscheine und Nationalpässe
    • Vereinsregistersachen und Handelsregistersachen

    Neben Kopien können auch Unterschriften beglaubigt werden. Durch eine amtliche Bestätigung der Unterschrift wird die Echtheit bewiesen. Die Unterschrift ist in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters durch die unterschriftleistende Person zu vollziehen oder von dieser anzuerkennen.

    Beglaubigungen zur Vorlage bei Rentenversicherungsträgern sind gebührenfrei.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_147b5f5a1a94edbcea6344cc64f6f05b

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 38

    41379 Brüggen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)2163 5701-200

    E-Mail: buergerservice@brueggen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Brüggen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    • Originale und Kopien der zu beglaubigenden Unterlagen
    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Pro Beglaubigung: 1,50€

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprache: de