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    Unterschriften Beglaubigung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Behörde ist befugt, die oben genannten Unterlagen zu beglaubigen, insofern die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

    Besonderheit:
    Kopien von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden, die Personenstandsurkunden werden ausschließlich von dem ausstellenden Standesamt bestätigt.

    Beglaubigungen von Unterschriften:

    Namensunterschriften können in Gegenwart des Sachbearbeiters vollzogen oder als vollzogen anerkannt werden.

    Ausländische Schriftstücke können nicht durch das Bürgerbüro beglaubigt werden!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_71d866bba286f3ad13d864709d2224e5

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    Fax: 02173 794-92424

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    bei Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Kopien:

    • das Originalschriftstück

     

    bei Beglaubigung von Unterschriften:

    • das zu unterzeichnende Schriftstück 
    • Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    •  Beglaubigungen je Seite:                  3,00 €
    •  Unterschriftsbeglaubigungen:          2,00 €
    •  Beglaubigungen von Zeugnissen:     5,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de