Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
Hinweise für Euskirchen
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf gemäß § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das Bewachungsunternehmen betrieben werden soll, hierbei ist auf die Hauptniederlassung abzustellen.
Bewachung im Sinne des § 34a GewO ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die erforderlichen, einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (Download).
Formulare
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- Formulare: Anmeldeformular der IHK
- Onlineverfahren: nur zur Anmeldung
- Schriftformerfordernis: nein
- persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung
Voraussetzungen
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- Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens
Rechtsgrundlage(n)
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§ 34a Absatz 1a Nr 2 Gewerbeordnung (GewO)
Art. 34a (1a) No 2 German Trade Regulation Act (GewO)
§ 4 - 8 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)
Art. 4 - 8 Security Industry Regulation (BewachV)
Verfahrensablauf
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Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
- Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
- Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.
Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.
Fristen
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- Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
- Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Bearbeitungsdauer
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- Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
- Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Zu empfehlen ist hier eine telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme der oder des Gewerbetreibenden zur Beantragung einer Erlaubnis.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020
Stichwörter
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