Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe AusstellungOnline erledigen

    Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen

    Hinweise für Euskirchen

    Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe),  bedarf gemäß § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das Bewachungsunternehmen betrieben werden soll, hierbei ist auf die Hauptniederlassung abzustellen.

    Bewachung im Sinne des § 34a GewO ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit.

    Online-Dienst

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    ID: L100002_1fdb4a40d5bb87200c2801db52360f0c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Die erforderlichen, einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (Download).

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    - Formulare: Anmeldeformular der IHK

    - Onlineverfahren: nur zur Anmeldung

    - Schriftformerfordernis: nein

    - persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    • Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    § 34a Absatz 1a Nr 2 Gewerbeordnung (GewO)
    Art. 34a (1a) No 2 German Trade Regulation Act (GewO)
     

    § 4 - 8 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)
    Art. 4 - 8 Security Industry Regulation (BewachV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
    • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
    • Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
    • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

    Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
    • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    • Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
    • Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Name Typ Kosten Bewachungserlaubnis Verwaltungsgebuehr zwischen 500,00 und 1.500,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Zu empfehlen ist hier eine telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme der oder des Gewerbetreibenden zur Beantragung einer Erlaubnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de