Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Es ist in Baesweiler seit Jahren ein schöner Brauch, Ehejubilare zu ehren.

    Ehejubiläen sind rechtzeitig, mindestens 3 Monate vorher, anzumelden.

    Der / die Bürgermeister/in beglückwünscht die Jubelpaare aus Anlass des 50-jährigen (goldenen) und jedes weiteren Ehejubiläums durch Überreichen einer Urkunde und eines Geschenkes.
    Ehepaaren, die das 60-jährige (diamantene) Ehejubiläum begehen, übermittelt der Regierungspräsident die Glückwünsche der Landesregierung durch Übersendung einer Ehrenurkunde.
    Zum 65-jährigen (eiserne Hochzeit), 70-jährigen (Gnadenhochzeit) und 75-jährigen (Kronjuwelenhochzeit) Ehejubiläum werden Glückwünsche der Landesregierung und des/r Bundespräsidenten/in ausgesprochen.

    Auf Wunsch erfolgt zudem eine Veröffentlichung des Ehejubiläums im Stadtinfo der Stadt Baesweiler und in der Tageszeitung (AZ/ AN - Nordkreis), sowie auf Wunsch eine Benachrichtigung an die Ortsvereine, den Invalidenverein, die Industrie-Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE), sowie den Caritasausschuss von St. Willibrord Loverich. Eine Veröffentlichung aus Anlass eines 50-jährigen Ehejubiläums findet in der Tageszeitung (AZ/AN-Nordkreis) nicht mehr statt.

    Die Anmeldung zum Ehejubiläum können Sie über die Onlinedienstleistung ausfüllen, ausdrucken und an die Hauptabteilung senden.

    Bitte beachten Sie, dass die ausgedruckte Anmeldung von beiden Eheleuten unterschrieben bei uns eingereicht werden muss, damit die online übersandte Anmeldung bearbeitet werden kann.
    Bitte fügen Sie der Anmeldung eine Kopie der Heiratsurkunde (oder des Stammbuches) bei.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hauptabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hauptabteilung

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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