Fahrkosten für Krankenversicherte ÜbernahmeOnline erledigen

    Fahrkosten

    Die Krankenkassen übernehmen Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung medizinisch erforderlich sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung wird von einer anderen Behörde oder Einrichtung angeboten. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3e48ce1e959c24b37c0f29972b2b7523

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FamilienServiceBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 33

    33818 Leopoldshöhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5208 991-196

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    • Ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung
    • Fahrten im Zusammenhang mit einer ambulanten Behandlung bedürfen teilweise der Genehmigung durch die Krankenkasse

    Formulare

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer behandelnden Ärztin, Ihrem behandelnden Arzt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Eine Krankenbeförderung kann verordnet werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist. Das umfasst:

    • Fahrten zum Krankenhaus für eine stationäre Behandlung,
    • Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus,
    • Fahrten zu einer – eine stationäre Behandlung ersetzenden – ambulanten Operation,
    • Rettungsfahrten.

    Fahrten im Zusammenhang mit einer ambulanten Behandlung können – teilweise vorbehaltlich der Genehmigung der Krankenkasse – in den folgenden Ausnahmefällen verordnet werden:

    • Krankenbeförderung von pflegebedürftigen und schwerbehinderten Personen, namentlich Personen mit anerkannter Schwerbehinderung (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) oder pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung sowie mit Pflegegrad 4 oder 5.
      • Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich, wenn eine Krankenfahrt beispielsweise mit einem Taxi oder Mietwagen verordnet wird.
      • Eine Genehmigung ist aber erforderlich, wenn die Beförderung aufgrund der benötigten medizinisch-fachlichen Betreuung oder fachgerechten Lagerung der Patientin oder des Patienten mit einem Krankentransportwagen erfolgen muss.
    • Wenn eine Erkrankung vorliegt, die eine hochfrequente Behandlung über einen längeren Zeitraum erforderlich macht, und diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf die Patientin oder den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist. Das betrifft beispielsweise Fahrten zur Dialyse oder zur Strahlen- bzw. Chemotherapie bei Krebspatientinnen und -patienten.
    • Erkrankte, deren Behandlung nicht den genannten Fallbeispielen entspricht, können eine Genehmigung und Prüfung ihres Einzelfalls durch die Krankenkasse beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Verfahrensablauf

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Kosten

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Diese Zuzahlungen müssen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden. 

    Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung. Dies gilt auch für Fahrten im Zusammenhang mit stationsersetzenden ambulanten Operationen.

    Verfügen Sie über ein geringes oder kein Einkommen, können Sie auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de