Wählerverzeichnis zur Landtagswahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen
Hinweise für Alsdorf
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Werden Sie von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis zur Europawahl in Deutschland eingetragen, wollen jedoch zukünftig in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, müssen Sie spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dies gilt auch für alle künftigen Europawahlen, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird.
Das Antragsformular enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden sich für weitere Informationen bitte an die zuständige Stelle des jeweiligen Herkunfts-Mitgliedstaates. Die Auslandsvertretungen der jeweiligen Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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